BGBl. Nr. 155/1957
155. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Verordnung der Bundesregierung vom 18. Juni 1957, durch die die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, abgeändert wird.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.