BGBl. Nr. 205/1957
205. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Vertragsbeziehungen zwischen einem Weingartenbesitzer und einem Winzer.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. August 1957, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Vertragsbeziehungen zwischen einem Weingartenbesitzer und einem Winzer.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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