BGBl. Nr. 39/1957
39. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Königlich Norwegischen Gesandtschaft über die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst.
Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Königlich Norwegischen Gesandtschaft über die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und der Kunst
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Norwegen)
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Art. 1neu
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