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BGBl. Nr. 9/1957

kundgemacht 18.01.1957
9. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. Dezember 1956 über die Annahme des Protokolls vom 12. November 1947, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen (BGBl. Nr. 204/1950), durch weitere Staaten.
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