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BGBl. Nr. 246/1958

kundgemacht 13.11.1958
246. Kundmachung: Berichtigter Mitgliederstand zum Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den 2. Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Oktober 1958 über den berichtigten Mitgliederstand zum Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den 2. Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Kundmachung BGBl. Nr. 246/1958×

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