BGBl. Nr. 252/1958
252. Verordnung: Abänderung der Verordnung über Änderungen in der Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 509 ASVG. als in diese Versicherung einbezogen geltenden Personen.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 12. November 1958, womit die Verordnung vom 23. Jänner 1958 über Änderungen in der Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 509 ASVG. als in diese Versicherung einbezogen geltenden Personen abgeändert wird.
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