BGBl. Nr. 98/1958
98. Verordnung: Abänderung der Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Verordnung der Bundesregierung vom 29. April 1958, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, abgeändert wird.
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