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BGBl. Nr. 135/1959

kundgemacht 05.06.1959
135. Kundmachung: Annahme der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 abgeänderten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, betreffend die Suchtgifte, durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Mai 1959 über die Annahme der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 abgeänderten Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, betreffend die Suchtgifte, durch weitere Staaten.
Kundmachung BGBl. Nr. 135/1959× zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll

Änderungen durch diese Kundmachung

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll neu