BGBl. Nr. 15/1959
15. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. Jänner 1959 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling
neu
Art. 1neu
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