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BGBl. Nr. 194/1959

kundgemacht 28.08.1959
194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Juli 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
Kundmachung BGBl. Nr. 194/1959×

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