BGBl. Nr. 84/1959
84. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. März 1959 über den Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz.
Änderungen durch diese Kundmachung
Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
neu
Art. 1neu
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