BGBl. Nr. 88/1959
88. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen auf weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. März 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 4. Mai 1949, auf weitere Staaten.
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