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BGBl. Nr. 141/1960

kundgemacht 25.07.1960
141. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden, betreffend Unterhaltsverpflichtungen.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden, betreffend Unterhaltsverpflichtungen
Kundmachung BGBl. Nr. 141/1960× zu Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)