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BGBl. Nr. 159/1960

kundgemacht 30.07.1960 RIS↗
159. Bundesgesetz: Straßenverkehrsordnung 1960 — StVO. 1960.
Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 — StVO. 1960).
Kundmachung BGBl. Nr. 159/1960× zu StVO 1960×

Änderungen durch diese Kundmachung

Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1961 · idF BGBl. Nr. 159/1960 § 1↗RIS↗

römisch eins. ABSCHNITT.
Allgemeines.

Paragraph eins, Geltungsbereich.

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
  2. Absatz 2,Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.