BGBl. Nr. 191/1960
191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. September 1960, betreffend die Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
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