Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 258/1960

kundgemacht 23.12.1960 RIS↗
258. Verordnung: Geschirrverordnung.
Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 15. November 1960 über Herstellung, Verkauf, Zurichtung und Verwendung von Geschirren und Geräten, die mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen, über Kinderspielzeug bestimmter Art sowie über bestimmte Arten der Aufbewahrung und Verpackung von Lebensmitteln (Geschirrverordnung).
Kundmachung BGBl. Nr. 258/1960× zu Geschirrverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschirrverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft 01.01.1961 – 30.06.1975 · idF BGBl. Nr. 258/1960 · danach: BGBl. Nr. 86/1975 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen

  1. Litera a
    alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,
  2. Litera b
    Kinderspielzeug, das eine Nachbildung von Eß-, Trink- und Kochgeschirren darstellt, sowie Kinderspielzeug für Säuglinge und Kleinkinder (Paragraph 9,).