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BGBl. Nr. 258/1960

kundgemacht 23.12.1960 RIS↗
258. Verordnung: Geschirrverordnung.
Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 15. November 1960 über Herstellung, Verkauf, Zurichtung und Verwendung von Geschirren und Geräten, die mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen, über Kinderspielzeug bestimmter Art sowie über bestimmte Arten der Aufbewahrung und Verpackung von Lebensmitteln (Geschirrverordnung).
Kundmachung BGBl. Nr. 258/1960× zu Geschirrverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschirrverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft 01.01.1961 – 30.06.1975 · idF BGBl. Nr. 258/1960 · danach: BGBl. Nr. 86/1975 § 8↗RIS↗

Paragraph 8,

Es ist verboten, Geschirre und Geräte aus Kautschuk oder Kunststoffen herzustellen, gewerbsmäßig feilzuhalten, zu verkaufen oder zu gebrauchen, wenn sie die Lebensmittel in einer Weise verändern, daß diese die menschliche Gesundheit gefährden können.