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BGBl. Nr. 43/1960

kundgemacht 19.02.1960
43. Verordnung: Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“.
Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 2. Feber 1960 über die Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“.
Kundmachung BGBl. Nr. 43/1960× zu Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“