BGBl. Nr. 4/1961
4. Verordnung: Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden
neu
§ 2neu
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