BGBl. Nr. 92/1961
92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Änderungen durch diese Kundmachung
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels
neu
Art. 1neu
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