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BGBl. Nr. 93/1961

kundgemacht 06.04.1961
93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. März 1961 über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
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