BGBl. Nr. 166/1962
166. Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße.
Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße.
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
neu
Art. 2neu
lädt …
Art. 3neu
lädt …
Art. 4neu
lädt …
Art. 5neu
lädt …