Absatz eins,Durch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes wird einer Privatschule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuches auszustellen, die mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden und mit den gleichen Rechtswirkungen ausgestattet sind wie Zeugnisse gleichartiger öffentlicher Schulen.
BGBl. Nr. 244/1962
244. Bundesgesetz: Privatschulgesetz.
Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privatschulwesen (Privatschulgesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
ABSCHNITT römisch drei.
Öffentlichkeitsrecht.
Paragraph 13, Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes.
- Absatz 2,Mit dem Öffentlichkeitsrecht sind weiters folgende Rechtswirkungen verbunden:
- Litera aan der Schule können die für die betreffende Schulart vorgesehenen Prüfungen abgehalten werden;
- Litera bder Schule können Lehramtsanwärter, die sich damit einverstanden erklären, zur Einführung in die Praxis des Lehramtes mit Zustimmung des Schulerhalters zugewiesen werden;
- Litera cauf die Schule finden die für die entsprechenden öffentlichen Schulen geltenden schulrechtlichen Vorschriften Anwendung, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist und soweit sie nicht die Errichtung, Erhaltung und Auflassung, die Sprengel und das Schulgeld betreffen. Bei der Anwendung von landesgesetzlichen Vorschriften betreffend die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen treten an die Stelle der dort vorgesehenen Behördenzuständigkeiten jene des Paragraph 23,