Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 81/1962

kundgemacht 29.03.1962
81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. Feber 1962 über die Annahme des Protokolls vom 12. November 1947, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
Kundmachung BGBl. Nr. 81/1962×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.