BGBl. Nr. 10/1964
10. Verordnung: Gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der dreijährigen Fachschulen für Damenkleidermachen der Stadtgemeinden Krems an der Donau und Horn und der Schwestern vom Hl. Kreuz in Bruck an der Mur.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Jänner 1964 über gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der dreijährigen Fachschulen für Damenkleidermachen der Stadtgemeinden Krems an der Donau und Horn und der Schwestern vom Hl. Kreuz in Bruck an der Mur.
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