BGBl. Nr. 163/1964
163. Verordnung: Erlassung von Lehrplänen für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen und des Bundesgymnasiums für Slowenen sowie für die I. bis III. Klasse des musisch-pädagogischen Realgymnasiums; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 22. Juni 1964, mit welcher Lehrpläne für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen und des Bundesgymnasiums für Slowenen sowie für die I. bis III. Klasse des musisch-pädagogischen Realgymnasiums erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
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