BGBl. Nr. 22/1964
22. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete.
Bundesgesetz vom 5. Feber 1964, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete abgeändert wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Überbrückungshilfengesetz (ÜHG)
1
Art. 1 § 2neu
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