Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 88/1964

kundgemacht 26.05.1964
88. Verordnung: Gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der dreijährigen Landesfachschule für Damenkleidermachen in Oberwart, Burgenland, und der dreijährigen städtischen Fachschulen für Damenkleidermachen in Steyr und Wels.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Mai 1964 über gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der dreijährigen Landesfachschule für Damenkleidermachen in Oberwart, Burgenland, und der dreijährigen städtischen Fachschulen für Damenkleidermachen in Steyr und Wels.
Kundmachung BGBl. Nr. 88/1964×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.