BGBl. Nr. 204/1965
204. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu