BGBl. Nr. 363/1965
363. Kundmachung: Verlautbarung der Resolution Nr. 56 des Gouverneursrates der Internationalen Finanz-Corporation, mit welcher die Änderung der Artikel III Abschnitt 6 (i) und IV Abschnitt 6 des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation angenommen wurde
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Dezember 1965, womit die Resolution Nr. 56 des Gouverneursrates der Internationalen Finanz-Corporation, mit welcher die Änderung der Artikel III Abschnitt 6 (i) und IV Abschnitt 6 des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation angenommen wurde, verlautbart wird