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BGBl. Nr. 282/1966

kundgemacht 20.12.1966
282. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Dezember 1966, betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
Kundmachung BGBl. Nr. 282/1966×

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