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BGBl. Nr. 88/1967

kundgemacht 14.03.1967
88. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Feber 1967 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls vom 12. November 1947 betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
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