BGBl. Nr. 160/1968
160. Verordnung: Ausschließung der Zeichen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. April 1968, mit der Zeichen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Zeichen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung
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§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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Anl. 2neu
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