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BGBl. Nr. 393/1968

kundgemacht 20.11.1968
393. Bundesgesetz: Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte
Bundesgesetz vom 23. Oktober 1968 über eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte
Kundmachung BGBl. Nr. 393/1968× zu Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte

Änderungen durch diese Kundmachung

Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte neu