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BGBl. Nr. 403/1968

kundgemacht 29.11.1968
403. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1968 über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 403/1968×

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