BGBl. Nr. 419/1968
419. Verordnung: Gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der vierjährigen Fachschule für Damenkleidermacher und der einjährigen Meisterklasse für Damenkleidermacher des Ferdinand Titze in Wien VIII, Josefstädter Straße 29
Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. November 1968 über gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der vierjährigen Fachschule für Damenkleidermacher und der einjährigen Meisterklasse für Damenkleidermacher des Ferdinand Titze in Wien VIII, Josefstädter Straße 29
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