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BGBl. Nr. 57/1968

kundgemacht 16.02.1968
57. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Trinidad und Tobago zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 29. Jänner 1968 betreffend eine Kontinuitätserklärung von Trinidad und Tobago zum Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch
Kundmachung BGBl. Nr. 57/1968×

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