BGBl. Nr. 84/1968
84. Kundmachung: Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Feber 1968 betreffend die Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, BGBl. Nr. 125/1962
Änderungen durch diese Kundmachung
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung
neu
Art. 1neu
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