BGBl. Nr. 27/1969
27. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 durch eine Bestimmung über die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Grundstücksverkehrs für Ausländer
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Dezember 1968, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 durch eine Bestimmung über die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Grundstücksverkehrs für Ausländer ergänzt wird