BGBl. Nr. 332/1969
332. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten von Anlagen zum Ausgleich elektrischer Potentialunterschiede
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1969 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten von Anlagen zum Ausgleich elektrischer Potentialunterschiede
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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