BGBl. Nr. 357/1969
357. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Costa Rica über die Betreibung von Amateurfunkstellen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK COSTA RICA ÜBER DIE BETREIBUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Betrieb von Amateurfunkstellen (Costa Rica)
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Art. 1neu
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