Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 404/1969

kundgemacht 28.11.1969
404. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. November 1969 betreffend das Inkrafttreten und den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957
Kundmachung BGBl. Nr. 404/1969× zu Inkrafttreten und Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken

Änderungen durch diese Kundmachung

Inkrafttreten und Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken neu