BGBl. Nr. 404/1969
404. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. November 1969 betreffend das Inkrafttreten und den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957
Änderungen durch diese Kundmachung
Inkrafttreten und Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken
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Art. 1neu
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