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BGBl. Nr. 76/1969

kundgemacht 28.02.1969
76. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Besteuerung des Haltens oder Parkens von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen, die nicht Bundesstraßen sind
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. Feber 1969 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Besteuerung des Haltens oder Parkens von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen, die nicht Bundesstraßen sind
Kundmachung BGBl. Nr. 76/1969× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu