BGBl. Nr. 76/1969
76. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Besteuerung des Haltens oder Parkens von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen, die nicht Bundesstraßen sind
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. Feber 1969 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Besteuerung des Haltens oder Parkens von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen, die nicht Bundesstraßen sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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