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BGBl. Nr. 200/1970

kundgemacht 09.07.1970
200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Juni 1970 betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens vom 14. Dezember 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man
Kundmachung BGBl. Nr. 200/1970×

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