Absatz 2,Vor der Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist der Landesschätzungsbeirat zu hören.
BGBl. Nr. 233/1970
233. Bundesgesetz: Bodenschätzungsgesetz 1970
Bundesgesetz vom 9. Juli 1970 über die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz 1970)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Paragraph 12, (1) Im Rechtsmittelverfahren gegen die gemäß Paragraph 11, zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse gelten die für Rechtsmittel vorgesehenen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung.