BGBl. Nr. 308/1971
308. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Bundesgesetz vom 23. Juni 1971 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
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