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BGBl. Nr. 67/1972

kundgemacht 10.03.1972
67. Bundesgesetz: Übergang der Zivil- und Strafsachen und Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten
Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten
Kundmachung BGBl. Nr. 67/1972× zu Übergang der Zivil- und Strafsachen bei Auflassung von Bezirksgerichten

Änderungen durch diese Kundmachung

Übergang der Zivil- und Strafsachen bei Auflassung von Bezirksgerichten neu