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BGBl. Nr. 92/1972

kundgemacht 28.03.1972
92. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Libanesischen Republik über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER LIBANESISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1972× zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Libanon)

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Libanon) neu