BGBl. Nr. 345/1973
345. Verordnung: Schutz der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 29. Juni 1973 zum Schutze der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Das Quell- und Grundwasservorkommen des im Paragraph 2, umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet und gleichzeitig als Schongebiet bestimmt.