Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 252/1974

kundgemacht 14.05.1974 RIS↗
252. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. März 1974, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 252/1974× zu Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 15.05.1974 · idF BGBl. Nr. 252/1974 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Bei Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen und auch schon bei Planungen und Maßnahmen der Wasserwirtschaft, der Raumordnung, der Besiedlung und Betriebsgründungen im Einzugsgebiet des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersee, ist darauf zu achten, daß jede Verunreinigung (Paragraph 30, Absatz 2, WRG 1959) dieser Seen vermieden wird.